Ablauf und Kosten

Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Behandlung von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt sind, klären wir vor Beginn der regulären Therapie.

Ablauf

Zunächst vereinbaren wir nach vorheriger Kontaktaufnahme per Mail/telefonisch/über Online-Portale einen Termin für ein Erstgespräch (i.d.R. im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde).

Am besten buchen Sie einen Termin direkt über Doctolib. Klicken Sie hier, um zur Terminbuchung zu gelangen.

Danach besprechen wir den weiteren Verlauf der Behandlung. Eine Überweisung ist in der Regel nicht notwendig. Eine Psychotherapie kann als Akuttherapie (12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (bis 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (bis 100 Sitzungen) durchgeführt werden.

Kosten

Kostenübersicht

Ob eine reguläre Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse in meiner Praxis bezahlt wird, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

  • Ihrer Versicherung (privat oder gesetzlich)
  • Dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung gemäß ICD-10/ICD-11 (das klären wir im Erstgespräch)

Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich in meiner Praxis nach der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Fassung 2024). Eine Übersicht der Gebührenordnung finden Sie in diesem PDF-Dokument. Die exakten Kosten unterscheiden sich je nach Fall, aber bewegen sich im Rahmen von 134-170€ pro Behandlungsstunde. Eine genaue Aufstellung aller Kosten erhalten Sie von mir vor Beginn der regulären Therapie.

Die psychotherapeutische Sprechstunde, in der wir gemeinsam schauen, ob eine Psychotherapie für Sie 1. generell sinnvoll ist und 2. in meiner Praxis durchgeführt werden kann, kostet derzeit ca. 140,76€ und muss von gesetzlich versicherten Personen i.d.R als Selbstzahlerleistung bezahlt werden. Nach diesem Termin kann die Erstattung der Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse angefragt werden. Private Versicherungen zahlen meist bereits diesen ersten Termin.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können unter Umständen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Beim Einreichen der Unterlagen unterstütze ich Sie. Das Verfahren sieht in der Regel vor, dass Sie einen formlosen Antrag stellen, in dem Sie darlegen, dass Sie über die Terminservicestelle der KV Berlin keinen Platz in einer kassenärztlichen/ kassenpsychotherapeutischen Praxis (GKV) bekommen haben. Von einem Psychotherapeuten oder Hausarzt mit Kassenzulassung benötigen Sie eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung. Aus der sollte hervorgehen, dass Sie dringend eine Psychotherapie benötigen, aber in der Praxis kein Platz verfügbar ist. Zusätzlich benötigen Sie oft eine formlose Liste, mit >10 Absagen von Praxen, die von der GKV kassenärztlich zugelassen sind.

Für Gruppenpsychotherapie (3-9 Teilnehmende) kommen derzeit, mit stark begrenzten Kapazitäten, auch gesetzlich versicherte Menschen infrage. Hier ist keine Kostenerstattung nötig. Die Kosten werden dann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen. Die Abrechnung erfolgt über das „Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie“.

Privatversicherte

Die Kosten werden hier in der Regel ganz oder anteilig übernommen. Wichtig: Bitte informieren Sie sich bestmöglich noch vor unserem ersten Termin, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt (vollständig oder teilweise). Weiterhin ist es wichtig, ob für probatorische Sitzungen (Kennlerntermine) und die eigentliche Psychotherapie gesondert Anträge gestellt werden müssen.

Beihilfeberechtigte

Menschen, die beihilfeberechtigt sind, können in der Regel in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung in der Praxis behandelt werden. Bitte informieren Sie sich vorher, ob Ihre Krankenkasse die Kosten ganz oder anteilig übernimmt.

Selbstzahler

Als Selbstzahler werden Sie ohne Kenntnisnahme einer Versicherung behandelt. Sie erhalten von mir eine Rechnung am Ende jeden Monats, die Sie selbst begleichen. Die Vorteile dieses Vorgehens liegen in einem schnellen, unbürokratischen Prozess und der Tatsache, dass keine offizielle Institution über eine Diagnose informiert wird, insofern sie das nicht möchten.

Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Bundeswehrangehörige ist gesetzlich geregelt und erfolgt nach ähnlichen Prinzipien wie bei gesetzlich Versicherten.

Probatorische Sitzungen (max. fünf) zur Diagnostik und Indikationsstellung können ohne Genehmigung des SanABw mit dem Vordruck San/Bw/0217 abgerechnet werden und zählen nicht zum Therapiegesamtkontingent.

Überweisungspflicht: Die Behandlung erfordert eine Überweisung durch einen Bundeswehr-Truppenarzt mittels Vordruck San/Bw/0217, der auf den behandelnden Psychotherapeuten ausgestellt und vom Arzt unterschrieben sein muss. Der Schein gilt bis zum Quartalsende; für eine Fortsetzung ist ein neuer Schein erforderlich.

Genehmigungspflicht: Psychotherapeutische Behandlungen müssen vom Sanitätsamt der Bundeswehr genehmigt werden. Ohne Genehmigung übernommene Behandlungen werden nicht erstattet. Vor Behandlungsbeginn muss der Truppenarzt eine somatische Abklärung veranlassen.

Die Abrechnung erfolgt über den Behandlungsausweis der Bundeswehr.

Bundespolizei

Über die Heilfürsorge dürfen Bundespolizisten- und Polizistinnen eine Psychotherapie in einer privaten Psychotherapiepraxis durchführen. Die Abrechnung erfolgt nicht über Ihre Krankenkasse, sondern über die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei.